Außerklinische Intensivpflege

Schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die beispielsweise dauerhaft beatmet werden und mit Trachealkanüle versorgt sind, benötigen rund um die Uhr professionelle intensivpflegerische Überwachung und Betreuung. Dies geschieht entweder zu Hause in der sogenannten 1:1-Betreuung, oder aber in Intensivpflegewohngemeinschaften oder Beatmungsheimen.

 

Voraussetzung für die Übernahme der Intensivpflegekosten durch die Krankenkassen ist die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege inklusive Behandlungsplan, sowie die zuvor durchzuführende Potenzialanalyse (letztere verbindlich ab 01.01.2025). Sowohl für die Erstellung der Potenzialanalyse als auch für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege inklusive Behandlungsplan besitze ich die Genehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

 

Als Pneumologe und Intensivmediziner betreue ich gemeinsam mit professionellen Intensivpflegediensten diese Patienten auch außerhalb des kassenärztlichen Vesorgungsmodelles. Hierzu werden Kooperationsverträge mit den Intensivpflegediensten abgeschlossen, die unter anderem meine wöchentliche Vorortvisite bei den Patienten beinhalten sowie die telefonische Erreichbarkeit für die diensthabenden Pflegekräfte auch außerhalb von Praxis-Sprechzeiten. Die Pflegedienste, mit denen ich aktuell zusammenarbeite, sind auf dieser Seite verlinkt.